Psychotherapeutische Sprechstunde

Nach Kontaktaufnahme, vereinbaren wir zeitnah ein vertrauliches, unverbindliches Erstgespräch, in der sogenannten psychotherapeutischen Sprechstunde. In diesem Erstgespräch wird geklärt, ob ein Verdacht auf eine psychische Erkrankung vorliegt und der/die PatientIn eine Psychotherapie benötigt oder ob ihm/ihr mit anderen Unterstützungs- und Beratungsangeboten (z.B. Familienberatungsstelle) geholfen werden kann.

Probatorische Sitzungen

Nach dem Erstgespräch finden bis zu sechs weitere sogenannte probatorische Sitzungen statt.

Diese Sitzungen dienen einerseits dazu, herauszufinden ob zwischen PatientIn und TherapeutIn eine vertrauensvolle und tragfähige Beziehungsgrundlage entstehen kann. Andererseits dienen die Sitzungen zur Erstellung einer ausführlichen Anamnese und Diagnose. Im Anschluss wird gemeinsam entschieden, ob endgültig eine therapeutische Behandlung eingeleitet und ein Therapieantrag bei der Krankenkasse gestellt werden soll.

Therapie

Die psychotherapeutischen Sitzungen finden ein- bis zweimal wöchentlich statt und dauern jeweils 50 Minuten.

Die Gesamtdauer der Therapie hängt von der Schwere und Dauer der Erkrankung sowie der Entwicklung des therapeutischen Prozesses ab. Dabei kann sie eine kurzzeitige psychotherapeutische Begleitung (3-6 Monate) oder eine länger andauernde Behandlung (1-3 Jahre) sein.

Schweigepflicht

Die Psychotherapeutin ist an die ärztliche Schweigepflicht gebunden.  Diese hat eine hohe Bedeutung, da in einer Psychotherapie sehr persönliche Gefühle wie Ängste, Wut und Scham zur Sprache kommen. Dritte werden nur im Ausnahmefall und nur unter ausdrücklicher Zustimmung vonseiten des/der Jugendlichen, oder der Eltern des/der PatientIn mit einbezogen.